Beim Jagdgesetz muss es jetzt Fortschritte geben!

Bereits im Waldpakt 2023 hatten sich die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter des Waldbesitzes klar zum dem Grundsatz "Wald vor Wild" bekannt und darauf geeinigt, dass die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, dass sie auch in Zeiten der Klimakrise das Aufwachsen zukunftsfähiger Wälder und damit auch den Schutz des Eigentums sicherstellen können. Im Vordergrund soll dabei die Schaffung von eigenverantwortlichen Handlungsspielräumen stehen. Das Forstliche Gutachten stellt hierbei eine wichtige Informationsgrundlage für den Waldbesitz dar; sein Fortbestand ist für die Vertreter des Waldbesitzes nicht verhandelbar.

Die neuen Handlungsspielräume müssen von den Beteiligten vor Ort, von den Grundbesitzern und von den Jägern, dazu genutzt werden, dort, wo es nötig ist, die Schalenwildbestände zeitnah anzupassen. "Wenn die Grundbesitzer eines Jagdreviers der Ansicht sind, dass man auf einen behördlichen Abschussplan verzichten kann, dann sollte dies auf Antrag auch möglich sein", sagt Präsident Bernhard Breitsameter. Allerdings braucht es auch weitere Maßnahmen, um Fortschritte in den Revieren zu erreichen, in denen überhöhte Schalenwildbestände immer noch einen erfolgreichen Waldumbau erschweren oder verhindern. Eine zentrale Rolle wird dabei die Einführung des "körperlichen Nachweises" des erlegten Rehwildes gegenüber den Jagdgenossenschaften spielen. Dieses Instrument ist eine entscheidende vertrauensbildende Maßnahme.

Wie bei der Abschussplanfreiheit müssen aber auch bei den Jagdzeiten mehr Freiheiten für die Rehwildbejagung geschaffen werden. Ein früherer Beginn im April und die Nutzung der zweiten Januarhälfte würden mehr Freiräume für eigenverantwortliches Jagen schaffen und den Jägern mehr Möglichkeiten geben, eine an den Revierverhältnissen und der Witterung individuell ausgerichtete Bejagung des Rehwildes auszuüben. "Ich bin mir sicher, dass die Jäger sehr wohl in der Lage sind, diese Freiräume verantwortungsbewusst und zielorientiert zu nutzen", so Breitsameter. "Wir setzen uns hier als Waldbesitzerverband dafür ein, dass die Jäger mehr zeitliche Flexibilität für die Erfüllung des Rehwildabschusses bekommen. Ich kann nicht verstehen, dass wir dies gegen die Widerstände der Spitze des Bayerischen Jagdverbandes tun müssen, die ihren eigenen Mitgliedern offensichtlich weder das erforderliche Maß an Verantwortungsbewusstsein noch die fachliche Kompetenz zutraut, diese Freiräume sinnvoll zu nutzen."

Das Jagdrecht ist als Eigentumsrecht untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Präsident Breitsameter führt hierzu aus: "Die Jagd ist eine Form der Landnutzung und hat gleichzeitig eine hohe Relevanz für die Land- und Forstwirtschaft. Als Grundbesitzer haben wir ein großes Interesse daran, den Fortbestand der Jagd in Bayern sicherzustellen." Der gesellschaftliche Nutzen der Jagd basiert ganz wesentlich darauf, dass die Jagd Wildbestände reguliert und damit einen Beitrag dazu leistet, einerseits die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und gleichzeitig Beeinträchtigungen der Land- und Forstwirtschaft zu vermeiden. "Mit einem Jagdverband, der die Wirkungszusammenhänge von Schalenwilddichte, Wildverbiss und Waldumbau abstreitet und den Jägern in Bayern keine Freiräume für eigenverantwortliches Handeln zugestehen möchte, ist leider keine konstruktive Zusammenarbeit beim Jagdrecht möglich", fasst Breitsameter die Situation zusammen. "Ich erwarte von der Politik, dass wir heute einen entscheidenden Schritt weiterkommen und die Rahmenbedingungen für die Jagd und den Waldumbau in Bayern zeitnah verbessern."

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