Erklärung zur Stärkung der Bayerischen Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes
– Zukunft für Bayerns Wälder –
zwischen
der Bayerischen Staatsregierung
vertreten durch
Herrn Ministerpräsident Dr. Markus Söder
und Frau Staatsministerin Michaela Kaniber
und
dem Waldbesitz bzw. den Interessenvertretungen der Waldbesitzer
vertreten durch
den Präsidenten des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Herrn Josef Ziegler
den Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes, Herrn Walter Heidl
den Vorsitzenden der Familienbetriebe Land und Forst Bayern, Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg
den Ersten Vizepräsidenten des Bayerischen Gemeindetags und
Vorsitzenden des Forstausschusses des Bayerischen Städtetags, Bürgermeister Josef Mend
Der Wald mit seinen vielfältigen, unverzichtbaren Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen ist ebenso wie der nachwachsende Rohstoff Holz fest mit der bayerischen Identität, der gesamten Gesellschaft und dem Wirtschaftskreis Forst und Holz verbunden. Klimawandel, zunehmende Schäden durch Stürme und Schädlinge sowie die demographische Entwicklung der Waldbesitzer stellen die Forstwirtschaft jedoch vor neue große Herausforderungen. Die Entwicklung seit 2015 zeigt eine dramatische Verschärfung der Bedrohungen durch Stürme, Trockenjahre, Hitzeperioden und Borkenkäferschäden. Die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter des Waldbesitzes sind sich einig, dass die Unterstützung der 700 000 bayerischen Waldbesitzer zur Bewältigung dieser Herausforderungen verstärkt werden muss. Dies ist zum Wohl der Waldbesitzer selbst ebenso wie zur Daseinsvorsorge der gesamten bayerischen Bevölkerung notwendig. Aufbauend auf dem beim Großen Bayerischen Waldtag am 15. Juli 2011 verabschiedeten „Weißenburger Appell“ halten es die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter des Waldbesitzes aufgrund der sich dramatisch ändernden Rahmenbedingungen für erforderlich, die gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes vom 2. August 2013 unter Einbeziehung des Körperschaftswaldes neu auszurichten. Damit wird die partnerschaftliche Zusammenarbeit der Waldbesitzarten untereinander sowie mit der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere mit der Bayerischen Forstverwaltung weiterentwickelt. Die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter des Waldbesitzes bekennen sich dazu, die Multifunktionalität der Wälder zu erhalten und alle Waldbesitzarten und ‑größen in die Weiterentwicklung einzubinden und die staatliche Unterstützung zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Sie treffen dazu – vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers und verfügbarer Stellen – nachfolgende Vereinbarungen:
1. Den „Bayerischen Weg“ einer multifunktionalen Forstwirtschaft auf der gesamten Fläche weiterentwickeln
Die Bayerische Staatsregierung und der Waldbesitz bekennen sich dazu, dass eine integrative Forstwirtschaft auf der gesamten Fläche den gesamtgesellschaftlichen Erfordernissen am besten Rechnung trägt. Auf diesem Weg kann unter Wahrung der Eigentümerbelange ein angemessener Ausgleich aller Interessen sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass aus jedem genutzten und bearbeiteten Festmeter Holz ein Steueraufkommen von ca. 60 Euro erwirtschaftet wird, werden die Produktion von Holz, die Wertschöpfungskette Forst-Holz, die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sowie die Sicherung einer breiten Eigentumsstreuung immer wichtiger. Ebenso gewinnen auch die Leistungen für die Gesellschaft wie beispielsweise die CO2-Bindung, die Wasserreinigung und Wasserspeicherung sowie die Erholungsfunktion für die Bevölkerung an Bedeutung und sind Teil des attraktiven Wirtschaftsstandorts Bayern.
Wesentliche Grundlage für die Sicherung der multifunktionalen Forstwirtschaft auf der gesamten Fläche ist die Unterstützung der Waldbesitzer beim klimagerechten Waldumbau und der rechtzeitigen Pflege der Waldbestände. Die Bayerische Staatsregierung hat mit dem Waldumbauprogramm 2030 in bundesweiter Vorbildlichkeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um durch einen Ausbau der Beratung und Fortbildung der Waldbesitzer sowie eine verlässliche Ausstattung der Haushaltsmittel für die forstliche Förderung die Waldbesitzer bei der Anpassung ihrer Wälder an den Klimawandel zu unterstützen. Die Vertreter des Waldbesitzes danken der Bayerischen Staatsregierung für diese Initiative und bekennen sich dazu, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Bayerischen Forstverwaltung an der Umsetzung der Waldumbauoffensive 2030 bestmöglich mitzuwirken. Damit soll auch der Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2017 „Nachhaltigen Waldumbau weiter voranbringen“ bestmöglich umgesetzt werden.
Nachdem eine effiziente Bewirtschaftung von Klein- und Kleinstprivatwäldern durch den einzelnen Waldbesitzer kaum möglich ist und gleichzeitig in diesen Wäldern der größte Handlungsbedarf im Hinblick auf Pflegemaßnahmen und Waldumbau besteht, bedarf es einer deutlichen Verstärkung von Bewirtschaftungshilfen für diese Waldbesitzergruppe. Zum Erhalt bzw. der Wiederherstellung der Bewirtschaftung im Klein- und Kleinstprivatwald wird eine Initiative „Strukturverbesserung im Privatwald“ mit Maßnahmen zur Überwindung von Bewirtschaftungserschwernissen gestartet und gemeinsam vorangebracht.
In Umsetzung der Waldumbauoffensive 2030 wird die Bayerische Staatsregierung eine angemessene finanzielle Förderung, insbesondere im Hinblick auf auftretende Kalamitäten und vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers, sicherstellen. Die erforderliche Beratung vor Ort wird die Bayerische Staatsregierung durch ausreichend qualifiziertes Personal der Bayerischen Forstverwaltung gewährleisten.
2. Artenvielfalt und naturschutzfachlichen Wert der Wälder erhalten
Die Waldbesitzer und die Bayerische Staatsregierung bekennen sich zur 2008 verabschiedeten Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern. Die aktive Forstwirtschaft hat in Bayern Wälder von hohem naturschutzfachlichem Wert geschaffen, die sich durch eine hohe Artenvielfalt im Wirtschaftswald auszeichnen. Viele Waldbesitzer schützen heute schon ihre Wälder mit hoher Artenvielfalt und hohem naturschutzfachlichen Wert durch bewusstes, nachhaltiges Bewirtschaften. Eine pauschale Flächenstilllegung zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundes wird abgelehnt.
Der Waldbesitz und die Bayerische Staatsregierung sind sich darüber einig, dass die Idee eines dritten Nationalparks weit zurückgestellt wird. Ein weiterer Nationalpark wird nicht helfen die Schöpfung zu bewahren. Stattdessen soll dies auf der Fläche in ganz Bayern stattfinden. Für den Privat- und Körperschaftswald müssen dazu Anreize zum Erhalt und zur Verbesserung der Waldlebensgemeinschaften und der gesamten Kulturlandschaft Wald auf der gesamten Fläche verbessert werden. In jedem Falle ist der Einbezug von Privatflächen in Nationalparke oder Kernzonen von Schutzgebietsausweisungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers ausgeschlossen. Die Förderung des Vertragsnaturschutzprogramms Wald (VNP Wald) soll, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ausgebaut werden. Die Bayerische Staatsregierung wird auf weitere Vereinfachungen in den Abläufen und in der Zusammenarbeit von Forstverwaltung und Naturschutzverwaltung im Vollzug von VNP Wald hinarbeiten. Im Rahmen der Neugestaltung des GAK-Rahmenplans des Bundes wird darauf hingewirkt, dass das bewährte bayerische Vorgehen des kooperativen Zusammenwirkens von Forstverwaltung und Naturschutz sowie eine angemessene finanzielle Ausstattung der einschlägigen bayerischen Förderprogramme VNP Wald und WALDFÖPR sichergestellt werden.
3. Stärkung und Förderung der Forstzusammenschlüsse
Die Waldarbeit und die praktische Umsetzung von Waldpflege- und Waldumbaumaßnahmen sind insbesondere für die vielen Klein- und Kleinstwaldbesitzer hinsichtlich der erforderlichen Organisation und der notwendigen modernen Forsttechnik aufwändig, teuer und nicht ungefährlich. Eine gewinnbringende und volkswirtschaftlich sinnvolle Vermarktung des Holzes ist aufgrund kleiner Mengen und fehlender Kenntnisse über die am Markt gefragten Holzqualitäten für den einzelnen Waldbesitzer oft nicht
möglich.
Vor diesem Hintergrund kann Bayern mit 136 Waldbesitzervereinigungen und Forstbetriebsgemeinschaften auf eine deutschlandweit einzigartige flächendeckende Organisation von Selbsthilfeeinrichtungen blicken. In Umsetzung des Bundeswaldgesetzes verfolgen diese Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse den Zweck, die Bewirtschaftung der Waldflächen ihrer Mitglieder zu verbessern und die Nachteile geringer Flächengröße und anderer Strukturmängel zu überwinden. Als freiwillige Selbsthilfeeinrichtungen sind sie deshalb unverzichtbare Säulen des ländlichen Raumes, die eine angemessene und offene Vermarktung des wertvollen Rohstoffes Holz organisieren sowie den Waldumbau und die -pflege unterstützen. Daneben sind sie wichtige Multiplikatoren und Fortbildungsdienstleister für die Waldbesitzer.
Für die Überwindung der Strukturnachteile im Zuge der Bewirtschaftung des Klein- und Kleinstprivatwaldes ist eine dauerhafte Unterstützung erforderlich. Um diese Herausforderung meistern zu können, bekennt sich die Bayerische Staatsregierung unverändert dazu, die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen wirkungsvoll zu unterstützen. Auf Basis der 2017 abgeschlossenen Evaluierung der Leistungsfähigkeit der Zusammenschlüsse und deren Beratung durch die forstlichen Berater wird die Bayerische Staatsregierung die staatlichen Berater der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse über 2019 hinaus, vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, als Koordinatoren der Zusammenarbeit aufrechterhalten. Durch diese personell hinterlegte Zusammenarbeit von Forstverwaltung und Zusammenschlüssen können für die 700 000 bayerischen Waldbesitzer im Hinblick auf Klimaschutz und Energiewende dauerhaft Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Bewirtschaftung und Pflege aller Wälder, insbesondere des Klein- und Kleinstprivatwaldes sicherstellen.
Der Freistaat Bayern bekennt sich dazu, die für die Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse notwendigen Mittel ab dem nächsten Doppelhaushalt 2019/2020, vorbehaltlich der Entscheidungen des Haushaltgesetzgebers, auf 10 Mio. € anzuheben.
Mit der Bereitstellung von staatlichen Koordinatoren über 2019 hinaus und einer verstärkten Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wird die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 12. Dezember 2017 „Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse in Bayern zukunftsfähig ausrichten“ bestmöglich vorangebracht.
4. Vorbildliche Bewirtschaftung des Kommunalwaldes sichern
Die Forstwirtschaft in Bayern ist insbesondere in Franken und Schwaben von waldbesitzenden Städten und Gemeinden geprägt. Die rund 2.200 kommunalen Waldbesitzer in Bayern mit zusammen rund 277 000 ha Wald sind zur vorbildlichen Bewirtschaftung ihrer Wälder verpflichtet. Die Wahrung der öffentlichen Interessen und des Allgemeinwohls hat in den Wäldern der öffentlichen Hand besonderes Gewicht. Aufgrund dieser Gemeinwohlbindung sind für die Kommunen Rahmenbedingungen erforderlich, die angemessene Erträge aus der Bewirtschaftung der Körperschaftswälder ermöglichen. Die Kommunen stellen sicher, dass die vorbildliche Bewirtschaftung ihrer Wälder durch forstfachlich qualifiziertes Personal i. S. des Art. 19 des Waldgesetzes für Bayern gewährleistet wird. Die Betriebsleitung und Betriebsausführung kann dabei durch die Bayerische Forstverwaltung, eigenes Personal oder durch Dritte erfolgen. Die Kommunen stellen ein stabilisierendes Element in den Forstzusammenschlüssen dar. Bei der Übernahme der Bewirtschaftung durch Dritte werden die Kommunen von dem Leistungsangebot der Forstbetriebsgemeinschaften zunehmend Gebrauch machen (z. B. Waldbewirtschaftungs-/Waldpflegeverträge).
Die Bayerische Staatsregierung sichert zu, dass die Bayerische Forstverwaltung im Rahmen des Landtagsbeschlusses vom 14. Februar 2017 „Rückgang der staatlichen Betriebsleitung und-ausführung verträglich gestalten“ die Betriebsleitung und Betriebsausführung in Kommunalwäldern bis 200 Hektar und unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungserschwernissen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten auf Wunsch der Kommunen und gegen Entgelt vertraglich anbietet. Die Entgelte für die staatlich übernommene Betriebsleitung und Betriebsausführung ergeben sich aus der Verordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung-KWaldV). Seit 2016 sind diese Entgelte für die Dienstleistung kostendeckend. Hierbei werden die vom Kommunalwald im Rahmen der vorbildlichen Waldbewirtschaftung zu erbringenden Gemeinwohlleistungen sowie die kostenfreie staatliche Beratung entsprechend berücksichtigt.
Den Körperschaften, die die Bewirtschaftung ihrer Waldflächen durch forstfachlich qualifiziertes Personal (eigenes Personal oder Dritte) erledigen lassen, wird für die Erbringung von Gemeinwohlleistungen im Rahmen der vorbildlichen Waldbewirtschaftung als Ausgleich für die Betriebsleitung und Betriebsausführung zusammen 7,80 € je Hektar Holzbodenfläche und Jahr, für Betriebsausführung allein 6,50 € je Hektar Holzbodenfläche und Jahr gewährt. Da dieser Gemeinwohlausgleich seit 2012 unverändert ist, wird im Rahmen der gemäß Landtagsbeschluss vom 14. Februar 2017 im Jahr 2019 durchzuführenden umfassenden, neutralen Evaluierung des Rückgangs der staatlichen Betriebsleitung und Betriebsausführung die erforderliche Anpassung ermittelt.
Dieser Abschnitt ersetzt die Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der vorbildlichen Waldbewirtschaftung im Kommunalwald vom 8. Dezember 2011.
5. Bayerische Staatsforsten – Anstalt des öffentlichen Rechts
Das Unternehmen Bayerische Staatsforsten Anstalt öffentlichen Rechts bewirtschaftet den Staatswald in Bayern gem. Art. 18 des Waldgesetzes für Bayern in vorbildlicher Weise. Eine weitere vertrauensvolle Partnerschaft auf allen Ebenen zwischen den Vertretern des Privat- und Körperschaftswaldes, der Bayerischen Forstverwaltung und dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten wird von den Vertragspartnern angestrebt.
Die bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes von der Allgemeinheit erwarteten besonderen Gemeinwohlleistungen wie auch die Aufgaben, wie z. B. Bildungs- und Informationseinrichtungen, Naturschutz- und Erholungsaufgaben sowie die Schutzwaldpflege und -sanierung werden als öffentliche Aufgaben im Rahmen des Förderprogramms „Besondere Gemeinwohlleistungen“ grundsätzlich gesondert aus dem Staatshaushalt finanziert.
6. Fortbildung der Waldbesitzer, Ausbildung im Forstsektor und Waldforschung stärken
Die Zahl der Waldbesitzer, die ihren Wald nicht mehr selbst bewirtschaften können, nimmt stetig zu. Neben der Schulung der technischen Bewirtschaftungsmethoden für die Eigenbewirtschaftung ist vorrangig das Verständnis für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Forstwirtschaft zu schaffen, welche die vielfältigen Funktionen dauerhaft sicherstellen. Hierbei kommt den Aus- und Fortbildungsangeboten für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, insbesondere an der Bayerischen Waldbauernschule Goldberg, eine zentrale Rolle zu. Darüber hinaus gilt es regionale Fortbildungsangebote für die Waldbesitzer auszubauen. Die Bayerische Staatsregierung baut unter enger Einbindung des Vereins Bayerische Waldbauernschule e.V. die Bayerische Waldbauernschule zur Koordinierungsstelle für die gesamten Fortbildungsangebote für die Waldbesitzer aus und steht für die sachgerechte Förderung der Schule ein.
Hinsichtlich der Altersstruktur beim Forstfachpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Forstverwaltungen wie auch der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen besteht im nächsten Jahrzehnt ein außerordentlich hoher Bedarf an Nachwuchskräften. Deshalb wird die Bayerische Staatsregierung Forschung und Lehre an den Bildungseinrichtungen sowie die Ausbildung der forstwirtschaftlichen Fachkräfte mit Blick auf die Bewirtschaftung von Wirtschaftswäldern qualitativ stärken und quantitativ auf den zu erwartenden Bedarf ausrichten.
Die Klimaveränderung bedroht die Multifunktionalität und die Widerstandsfähigkeit der Wälder. Großkalamitäten häufen sich in den letzten Jahren. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zum Erhalt der Waldfunktionen und sieht die dringende Notwendigkeit einer verstärkten Forschung zu den Folgewirkungen des Klimawandels auf die Wälder und deren Bewirtschaftung. Dabei kann auch dem Landtagsbeschluss vom 25. April 2017 „Waldforschung zum „Bayerischen Weg“ intensivieren“ Rechnung getragen werden.
7. Projekt „Waldbesitzer vermitteln Forstwirtschaft“
Gesellschaftliche Entwicklungen wie die zunehmende Digitalisierung unserer Alltagswelt begünstigen die Entfremdung vieler Menschen von der Natur. Immer mehr Menschen verlieren dadurch auch den Zugang zur praktischen Nutzung der Natur, wie sie im Rahmen nachhaltiger Forstwirtschaft vorbildhaft erfolgt. Die Erklärenden befürworten daher ein Projekt „Waldbesitzer vermitteln Forstwirtschaft“, in dem Forstwirtschaft für alle Generationen, insbesondere für Kinder und Jugendliche unmittelbar erlebbar gemacht werden soll. Sie kommen überein, ein entsprechendes Angebot unter dem Dach der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse zu entwickeln. Das Projekt unterstützt das Bewusstsein für den Wald als Rohstoffquelle, Wirtschafts- und Gemeinwohlfaktor und für die unverzichtbare Rolle der Waldbesitzer für dessen Erhalt und Pflege. Es trägt dazu bei, dass nachhaltige Forstwirtschaft auf Dauer akzeptiert bleibt und Waldbesitzer die nötige gesellschaftliche Unterstützung erfahren. Gleichzeitig folgt es dem Bildungsauftrag aus Art. 131 der Bayerischen Verfassung zur „Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt“.
8. Zertifizierung und Holz aus Bayern
Die Bayerischen Waldbesitzer bewirtschaften seit Generationen ihre Wälder nachhaltig. Über 75 % der Wälder in Bayern sind nach den Nachhaltigkeitskriterien der Helsinki Konferenz bzw. der Folgekonferenzen zertifiziert.
Die Bayerische Staatsregierung und der Waldbesitz stützen dabei das PEFC-System als ein wirksames und anerkanntes Zertifikat, ohne andere Systeme abzuwerten.
Der Rohstoff Holz gewinnt im Rahmen des Klimawandels weiter an Bedeutung. Dabei gilt es seine positive Ökobilanz noch stärker zu berücksichtigen. Die Vertragspartner unterstützen deshalb die verstärkte stoffliche und energetische Verwendung von heimischem Holz. Dazu gehören die gezielte Informationsarbeit über die Vorzüge seiner Verwendung und insbesondere die Erarbeitung eines gemeinsamen Zeichens der regionalen bayerischen Herkunft.
Die Bayerische Staatsregierung strebt bei öffentlichen Neubaumaßnahmen im Ressort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Holzbauquote von 80 % bis zum Jahre 2025 an. Darüber hinaus setzt sich die Bayerische Staatsregierung weiterhin für eine Stärkung des mehrgeschossigen Holzbaus durch den Abbau rechtlicher Hindernisse und den Ausweis der Gesamtökobilanz bei den Bauwerken ein. Damit werden auch der Landtagsbeschluss vom 10. Mai 2017 „Bauen mit Holz“ und der Landtagsbeschluss vom 22. März 2018 „Nachhaltiger Ressourceneinsatz bei staatlichen Bauprojekten“ konsequent weiterverfolgt.
9. Wald vor Wild
Sowohl der Waldbesitz als auch die Bayerische Staatsregierung bekennen sich unverändert zu dem im Waldgesetz für Bayern festgeschriebenen Grundsatz „Wald vor Wild“ und halten an diesem sowie an dem im Bayerischen Jagdgesetz festgeschriebenen Waldverjüngungsziel fest, wonach die Bejagung so zu erfolgen hat, dass die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den dringend erforderlichen Waldumbau vor dem Hintergrund des Klimawandels und – bei erfolgreicher Naturverjüngung – Vorsorge bei weiteren zu erwartenden Kalamitäten. „Wald vor Wild“ bedeutet nicht „Wald ohne Wild“, vielmehr müssen gemischte klimastabile Wälder ohne kostenintensive Schutzmaßnahmen bei angepassten Wildbeständen bayernweit das Ziel sein.
Die Bayerische Staatsregierung wird das Angebot für jagdrechtliche und -praktische Inhalte im Rahmen der Ausbildung für Landwirte und Waldbesitzer weiter verbessern, um die Eigenverantwortung der Inhaber des Jagdrechtes vor Ort zu stärken.
Die Bayerische Forstverwaltung wird weiterhin mit der Erstellung der forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in der bewährten bisherigen Form, insbesondere durch die ergänzenden revierweisen Aussagen zu einem kooperativen Miteinander von Wald und Jagd beitragen. Darüber hinaus werden für Reviere, die länger als zehn Jahre rot sind, unter Einbeziehung aller Beteiligten und unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Waldbesitzer, Leitlinien entwickelt, die Grundlage für revierspezifische Lösungen bilden sollen. Für ein gutes Miteinander zwischen Jagdgenossen und Jagdpächtern sind regelmäßige Waldbegänge sehr wichtig. Die Bayerische Forstverwaltung unterstützt hierbei auf Wunsch die Beteiligten.
10. Fördervollzug im Klein- und Kleinstprivatwald
Der Waldbesitz erkennt die deutschlandweit vorbildlichen Förderprogramme des Freistaates Bayern zur Unterstützung der Waldbesitzer als außerordentlich wirksame Hilfe an und dankt der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag hierfür. Die hohe Zahl an kleinen Besitzverhältnissen einerseits und die zunehmende Zahl urbaner Waldbesitzer führt dabei zu der Notwendigkeit, dass Anträge zur forstlichen Förderung, Verträge im Rahmen freiwilliger Naturschutzmaßnahmen und Verfahren für Kompensationsmaßnahmen im Wald möglichst einfach gestaltet werden.
Die Bayerische Staatsregierung und die Vertreter der Waldbesitzer stimmen darüber überein, dass für Waldbesitzer mit kleinen Flächen die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen auch von der Einfachheit der Verfahren abhängt. Die Bayerische Staatsregierung sichert zu, dass Vereinfachungen der oben genannten Verfahren insbesondere für Kleinwaldbesitzer geprüft werden.
11. Forstwirtschaft ist Zukunft
Forst und Holz gewinnen insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel in Zukunft weiter an Bedeutung. Der Cluster Forst und Holz ist für die Entwicklung zukünftiger Technologien wie auch für die Erhaltung und Schaffung weiterer technologisch hochkarätiger Arbeitsplätze im ländlichen Raum von zentraler Bedeutung. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt weiterhin die Clusterinitiative Forst und Holz in Bayern sowie die Marketing-Initiative „proHolz Bayern“. Diese Initiative leistet durch ihre Informationsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Verwendung von Holz im Hinblick auf die langfristige CO2-Bindung. Die Stärkung der Bioökonomie und die dezentrale energetische Nutzung von Holz im ländlichen Raum dienen der Erreichung aktueller und zukünftiger Klimaziele. Daneben initiiert und unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Entwicklung von Biotechnologien, die Umstellung der Volkswirtschaft auf klimagerechte Roh- und Energiestoffe auch aus Holz und die Entwicklung von Technologien zum Ersatz nicht regenerativer oder klimaschädlicher Rohstoffe durch Holz.
München, den 18. Juli 2018
für die Bayerische Staatsregierung
Dr. Markus Söder
Bayerischer Ministerpräsident
Michaela Kaniber
Bayerische Staatsministerin für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für die Bayerischen Waldbesitzer
Josef Ziegler
Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes
Walter Heidl
Präsident des Bayerischen Bauernverbandes
Albrecht Fürst zu Oettingen-Spielberg
Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst Bayern
für den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Städtetag:
Josef Mend
Erster Bürgermeister
Erster Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags und
Vorsitzender des Forstausschusses des Bayerischen Städtetags